Bürgermeisterwahl: ChangeMe

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Panoramabilder

Bürgermeisterwahl

In der Übersicht

Nachtstehend können Informationen über stattgefundene Bürgermeisterwahlen abgerufen werden.

Bürgermeisterwahl 2021

Wahl zum Bürgermeister am 14. März 2021

Ergebnis

Youtube-Livestream Link für die Bewerbervorstellung am 02.03.2021 ab 19:00 Uhr.

Ergebnisprotokoll Gemeinderatssitzung 25.02.21 (PDF-Datei)

Die Wahl findet am Sonntag, dem 14. März 2021, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, dem 28. März 2021 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens ab dem 14. November 2020 und spätestens am Dienstag, 16. Februar 2021, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem

Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses
Herrn Harald Stoll

Bürgermeisteramt Sulzburg
Hauptstraße 60
79295 Sulzburg

verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf dem amtlichen Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 15. März 2021 und endet am Mittwoch, 17. März 2021, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit einer persönlichen öffentlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. 

Bürgermeisterwahl 2013

Wahl des/ der Bürgermeisters/ Bürgermeisterin der Stadt Sulzburg am 3. Februar 2013.

Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Wahl zum/ zur Bürgermeister/in am 3. Februar 2013

Öffentliche Vorstellung der Bewerber - Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl am Mittwoch, 23. Januar 2013, 19:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle in Sulzburg.

Bei der Kandidatenvorstellung werden alle vier Kandidaten die Gelegenheit haben, sich der Bevölkerung vorzustellen. Sie beginnt am 23.01.2013 um 19:00 Uhr. Die Schwarzwaldhalle wird ab 18.00 Uhr geöffnet sein. Es ist geplant, dass sich jeder Kandidat durch eine Rede persönlich vorstellt. Es soll aber auch Gelegenheit gegeben sein, dass Wahlberechtigte aus unserer Gemeinde Fragen an die Kandidaten richten können. Die Leitung der Veranstaltung hat der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Peter Wehrle.

Eine Bewirtung findet vor und nach der Kandidatenvorstellung statt. Während der Vorstellung wird nicht gewirtet. Die Bevölkerung ist zu dieser Kandidatenvorstellung herzlich eingeladen – bietet sie doch die Möglichkeit, alle Kandidaten an einem Abend im Vergleich kennen zu lernen.

Peter Wehrle
Bürgermeister und Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses