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Stadt Sulzburg

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Artikel vom 13.11.2023

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare zur Wahl 2024

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Der Termin für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 steht fest: die Wahl findet am 09. Juni 2024 statt.

Hinweis für Unionsbürger*innen: Unionsbürger*innen, die zum ersten Mal bei der Europawahl in Deutschland wählen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer als Unionsbürger*in für die Europawahl nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werden möchte, sollte dies ebenfalls rechtzeitig beantragen.

Aktuelle Informationen für Wähler/innen und Wahlbewerber/innen zu den einzelnen Wahlen finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung:
Informationen zur Kommunalwahl
Informationen zur Europawahl

Formulare und Vorlagen zum Wahlvorschlag/ Bewerberaufstellung bekommen Sie auf dem Rathaus.

 

Hier geht es zu den Wahlvorschlägen

Hier den Wahlschein beantragen

Wahlvorschläge

Am 08.04.2024 hat der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats getagt.

Hierzu finden Sie hier die öffentliche Bekanntmachung (PDF-Datei), welche am 10.04.2024 im Mitteilungsblatt der Stadt öffentlich bekannt gegeben wird.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Beim Aufruf des Links Wahlschein beantragen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbotin zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07634/5600-31 oder E-Mail

http://www.sulzburg.de//rathaus-service/neues-aus-sulzburg/neuigkeiten